Gasprüfung für Gewerbekunden, Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe

 

Zur Sicherheit ihres Personals und zur Aufrechterhaltung ihres Versicherungsschutzes sind Gewerbebetriebe verpflichtet ihre Flüssiggas-Anlagen von einer befähigten Person nach BGG 935, BGG 937 prüfen zu lassen.

 

Hierbei gelten abhängig von der Anlage unterschiedliche Prüffristen. Bewegliche Anlagen (Schaustellerfahrzeuge, Imbissfahrzeuge, Bauwagen und Baucontainer ) sind mindestens alle zwei Jahre zu prüfen.

 

Mit den entsprechenden Zulassungen bieten wir Ihnen die Prüfung nach BGG 935 , BGG 937 und TRF 2012 an.

 

Auszug einiger Prüfkriterien:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Überprüfung Ihrer Verbrauchsanlage auf u.a. Funktion, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Dichtigkeit, Dimensionierung
  • Druckregeleinrichtungen
  • Schlauchleitungen
  • Rohrleitungen
  • Gasgeräte
  • Flaschenhalterung
  • Lüftungsöffnungen
  • Kontrolle aller Abgaswege auf Undichtigkeit
  • Dichtheitsprüfung
  • Erstellen einer Prüfbescheinigung nach § 33 und 38 UVV / BGV D34

 

Die Gulaschkanone der Feuerwehr wird fachgerecht geprüft.

Regler und Schlauch sind natürlich nicht prüfbar und sind im Zuge der Gasprüfung durch neue Bauteile von uns ersetzt worden.

Diverse Fehler, die zum Ausfall der Gasanlagen führen / eine Gefährdung vorliegt.

Nicht Flicken - Anrufen. Ersatzteilversorgung, Montage und Prüfung.