Gasprüfung für Gewerbekunden, Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe
Zur Sicherheit ihres Personals und zur Aufrechterhaltung ihres Versicherungsschutzes sind Gewerbebetriebe verpflichtet ihre Flüssiggas-Anlagen von einer befähigten Person nach BGG 935, BGG 937 prüfen zu lassen.
Hierbei gelten abhängig von der Anlage unterschiedliche Prüffristen. Bewegliche Anlagen (Schaustellerfahrzeuge, Imbissfahrzeuge, Bauwagen und Baucontainer ) sind mindestens alle zwei Jahre zu prüfen.
Mit den entsprechenden Zulassungen bieten wir Ihnen die Prüfung nach BGG 935 , BGG 937 und TRF 2012 an.
Auszug einiger Prüfkriterien:
-
Gefährdungsbeurteilung
-
Überprüfung Ihrer Verbrauchsanlage auf u.a. Funktion, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Dichtigkeit, Dimensionierung
-
Druckregeleinrichtungen
-
Schlauchleitungen
-
Rohrleitungen
- Gasgeräte
-
Flaschenhalterung
-
Lüftungsöffnungen
-
Kontrolle aller Abgaswege auf Undichtigkeit
-
Dichtheitsprüfung
-
Erstellen einer Prüfbescheinigung nach § 33 und 38 UVV / BGV D34